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   VG Oldenburg, 21.08.2003 - 2 B 170/03   

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https://dejure.org/2003,28514
VG Oldenburg, 21.08.2003 - 2 B 170/03 (https://dejure.org/2003,28514)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.08.2003 - 2 B 170/03 (https://dejure.org/2003,28514)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. August 2003 - 2 B 170/03 (https://dejure.org/2003,28514)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1989 - 10 M 13/89

    Anhörung; Ortsrat; Gemeinderat; Beschluß

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2003 - 2 B 170/03
    Es ist nicht in ausreichendem Maße ersichtlich, aus welchem Grund dem Antragsteller unter Berücksichtigung seines Begehrens unmittelbare Rechte gegen den Antragsgegner zustehen können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989 - 10 M 13/89 -, DVBl. 1989, 937 f., zu einer vergleichbaren Sachlage).

    Bei der Setzung von Ortsrecht durch Erlass einer Satzung führt die unterlassene Anhörung nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich das Gericht anschließt, zur Nichtigkeit der Satzung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16. August 2001 - 10 KN 1036/01 -, Nds. VBl. 2002, 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. ).

    Um sein Recht allerdings wirksam wahrnehmen zu können, muss der Ortsvorsteher sachlich und zeitlich ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme haben, damit sein Standpunkt bei der Beschlussfassung und Beratung des jeweils zuständigen Organs berücksichtigt werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. ; Smollich in KVR-NGO, Komm., Stand: Mai 2003, § 55 h Rn. 7 i.V.m. § 55 c Rn. 25 f. - in diesem Sinne ist der Verweis in § 55 h Rn. 7 zu verstehen -).

    Dies sichert die Anhörung der Ortsvorsteher in einem Verfahrensstadium, in dem die Stellungnahmen noch Eingang in die Ausschussberatungen finden können (vgl. Bericht der Enquete-Kommission zur Überprüfung des Nds. Kommunalverfassungsrechts, Drs. 12/6260, S. 125 und 127 zu den vergleichbaren Empfehlungen hinsichtlich der Aufgaben des Stadtbezirksrats und des Ortsrats; Smollich, a.a.O., § 55 h Rn. 7 i.V.m. § 55 c Rn. 25 f; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. , das sinngemäß darauf hinwies, dass eine mündliche Anhörung im Gemeinderat bzw. in den Fachausschüssen nicht zulässig wäre, wenn sie ihren Zweck nicht erfüllen könne, weil sie zu spät erfolge).

    Dabei ist es aber jedenfalls grundsätzlich ausreichend, wenn der Ortsvorsteher zu einer bestimmten Angelegenheit einmalig auf sein Anhörungsrecht nach § 55 h NGO in schriftlicher Form ausdrücklich hingewiesen wird (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. , das ausführte, zwar habe eine förmliche Anhörung in schriftlicher Form nicht stattgefunden, doch komme es entscheidend darauf an, dass mit dem tatsächlich durchgeführten Verfahren Sinn und Zweck des Anhörungsrechts wohl noch gewahrt seien).

    Hierzu ist anzumerken, dass der Verpflichtete - in diesem Fall der Rat - das Vorbringen des Ortsvorstehers bei seiner Entscheidung zwar inhaltlich zur Kenntnis genommen und ernsthaft in Erwägung gezogen (vgl. Thiele, a.a.O., § 55 g Anm. 6), also mit anderen Worten die vorgebrachten Einwände geprüft haben muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. ).

  • BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 208.87

    Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2003 - 2 B 170/03
    Mangels Verletzung eigener Rechte kann der Antragsteller schließlich nicht damit gehört werden, dass Rechte anderer Ortsvorsteher verletzt worden seien (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1988 - 7 B 208/87 -, NVwZ 1989, 470 f., zum Erfordernis der Verletzung eines eigenen Rechts des klagenden Organs oder Organteils für den Fall der Erhebung einer kommunalverfassungsrechtlichen Feststellungsklage; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 10 L 227/89 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2001 - 10 KN 1036/01

    Auslösung von Ortschaften; Anhörung der Ortsräte

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2003 - 2 B 170/03
    Bei der Setzung von Ortsrecht durch Erlass einer Satzung führt die unterlassene Anhörung nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich das Gericht anschließt, zur Nichtigkeit der Satzung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16. August 2001 - 10 KN 1036/01 -, Nds. VBl. 2002, 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. ).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.1991 - 10 L 227/89
    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2003 - 2 B 170/03
    Mangels Verletzung eigener Rechte kann der Antragsteller schließlich nicht damit gehört werden, dass Rechte anderer Ortsvorsteher verletzt worden seien (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1988 - 7 B 208/87 -, NVwZ 1989, 470 f., zum Erfordernis der Verletzung eines eigenen Rechts des klagenden Organs oder Organteils für den Fall der Erhebung einer kommunalverfassungsrechtlichen Feststellungsklage; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 10 L 227/89 -, V.n.b.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2015 - 4 M 71/15

    Zur erneuten Anhörung des Ortschaftsrates nach einem Widerspruch des

    Es ist dazu aber grundsätzlich ausreichend, wenn der Ortschaftsrat vor der abschließenden Beschlussfassung mit einer hinreichenden Frist auf sein Anhörungsrecht hingewiesen wurde und Gelegenheit hatte, zu den maßgeblichen Fragen Stellung zu nehmen (vgl. auch Klang/Gundlach/Kirchmer, GO LSA, 3. A., § 87 Rdnr. 2 S. 402 zu § 87 Abs. 1 GO LSA unter Hinweis auf VG Oldenburg, Beschl. v. 21. August 2003 - 2 B 170/03 -, zit. nach JURIS; Koehler/Koehler, LKV 2012, 349, 350).
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